AGB – Pilotphase
Stand: März 2026
Diese AGB gelten ausschließlich für die kostenlose Pilotphase von ApoShift. Mit der kostenpflichtigen Nutzung nach Ende der Pilotphase werden gesonderte AGB vereinbart.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „ApoShift" im Rahmen der Pilotphase zwischen der Agenturwerk GmbH, Inhaber Thorsten Trimpe (nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Pilot-Apotheke").
(2) Die Pilotphase dient der Erprobung der Software unter realen Bedingungen. Eine kommerzielle Nutzung ist in dieser Phase nicht vorgesehen.
(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) ApoShift ist eine KI-gestützte Software zur automatisierten Erstellung von Dienstplänen, speziell entwickelt für den Einsatz in deutschen Apotheken.
(2) Der Funktionsumfang während der Pilotphase umfasst insbesondere:
• KI-gestützte Dienstplangenerierung
• Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen, Urlaub und Abwesenheiten
• Automatische Prüfung auf Konformität mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Faire Verteilung von Schichten
• Stundenkonto und Auswertungen
(3) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang während der Pilotphase jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder anzupassen. Eine Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht.
(4) Die Software wird als webbasierte Anwendung (SaaS) bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht während der Pilotphase nicht.
§ 3 Teilnahme an der Pilotphase
(1) Die Teilnahme an der Pilotphase ist auf eine begrenzte Anzahl von Apotheken (max. 15 Pilot-Apotheken) beschränkt und erfolgt auf Einladung bzw. nach Auswahl durch den Anbieter.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der im Bewerbungsformular abgefragten Informationen.
(3) Die Teilnahme ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für die angemeldete Apotheke.
§ 4 Vergütung
(1) Die Nutzung von ApoShift ist während der Pilotphase für die Pilot-Apotheke vollständig kostenlos.
(2) Die Pilotphase beträgt 3 Monate ab Aktivierung des Zugangs.
(3) Nach Ende der Pilotphase wird dem Nutzer ein kostenpflichtiger Tarif angeboten. Pilot-Apotheken erhalten dabei einen dauerhaften Rabatt von 30 % auf den jeweils gültigen Listenpreis, sofern sie das Abo innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Pilotphase abschließen.
(4) Eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Nutzung nach Ende der Pilotphase besteht nicht.
§ 5 Pflichten der Pilot-Apotheke
(1) Die Pilot-Apotheke verpflichtet sich:
• die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck (Dienstplanung in der eigenen Apotheke) zu nutzen
• Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
• dem Anbieter konstruktives Feedback zur Verbesserung der Software zu geben
• keine automatisierten Zugriffe, Scraping oder Reverse Engineering vorzunehmen
• geltende Datenschutzvorschriften gegenüber dem eigenen Personal einzuhalten
(2) Die Pilot-Apotheke ist für die Richtigkeit der in die Software eingegebenen Daten verantwortlich.
§ 6 Feedback und Mitwirkung
(1) Die Pilot-Apotheke erklärt sich bereit, dem Anbieter im Rahmen der Pilotphase regelmäßig Rückmeldung über Funktionalität, Usability und Verbesserungsbedarf zu geben.
(2) Feedback kann durch direkte Kommunikation (E-Mail, Telefon, Videokonferenz) oder über bereitgestellte Umfragetools erfolgen.
(3) Mit der Übermittlung von Feedback räumt die Pilot-Apotheke dem Anbieter das uneingeschränkte Recht ein, dieses für die Weiterentwicklung der Software zu verwenden.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website aposhift.de abrufbar ist.
(3) Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Rahmen der Dienstplanung ist die Pilot-Apotheke selbst verantwortlich. Der Anbieter agiert insoweit als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§ 8 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an der Software ApoShift, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Pilot-Apotheke wird für die Dauer der Pilotphase ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt.
(3) Die Pilot-Apotheke erhält keine Rechte am Quellcode der Software.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet während der Pilotphase nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.
(3) Da die Software sich in der Pilotphase befindet, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die fehlerfreie Funktion, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
(4) Eine Haftung für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Eingaben der Pilot-Apotheke entstehen, ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Pilotphase beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und endet automatisch nach 3 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Beide Parteien können die Teilnahme an der Pilotphase jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Pilot-Apotheke gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt.
(4) Nach Ende der Pilotphase werden die Zugangsdaten deaktiviert. Gespeicherte Daten der Pilot-Apotheke können auf Anfrage exportiert oder gelöscht werden.
§ 11 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Über Änderungen wird die Pilot-Apotheke per E-Mail informiert. Widerspricht die Pilot-Apotheke nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
(3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Anbieter:
Agenturwerk GmbH
Vertreten durch: Thorsten Trimpe (Geschäftsführer)
E-Mail: thorsten@aposhift.de
Website: www.aposhift.de